Neue Coronaschutzverordnung – gültig ab 22. Februar 2021

 Unter freiem Himmel ist Sport allein, zu zweit oder mit eigenem Hausstand erlaubt.

 In unseren Vereinen (in geschlossenen Räumlichkeiten) ist Sport auch weiterhin verboten!

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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung aktualisiert, die ab dem 22. Februar 2021 wirksam wird.

Daraus ergibt sich zwar, dass der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen UNTER FREIEM HIMMEL erlaubt ist, sofern zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern eingehalten wird; für die Sportausübung in unseren Vereinen (in geschlossenen Räumlichkeiten) gilt aber auch weiterhin eine allgemeine Untersagung mindestens bis einschließlich zum 7. März 2021.

Das Training an den nordrhein-westfälischen Landesleistungsstützpunkten des TNW in der Sportart Tanzen, jedoch nur für von diesen zu betreuende Athleten, d. h. ausschließlich für Paare der Landes- und Bundeskader, ist auch weiterhin möglich und wird nun – nach längerer Diskussion, an der auch der TNW beteiligt war, in der Coronaschutzverordnung explizit aufgeführt.

Weitere Informationen sind auf der Corona-Sonderseite zu finden:

https://tnw.de/corona/