Ab Freitag, 20.08.2021 gilt für NRW eine neue Coronaschutzverordnung, weil die 7-Tage-Inzidenz in NRW an  mehr als 5 aufeinander folgenden Tagen über 35 gelegen hat.

Das heiß für uns, dass ab morgen nur noch 

– Immunisierte (vollständig Geimpfte + 14 Tage) mit Nachweis, oder

– Genesene mit Nachweis oder 

– getestete Personen (Nachweis: ein höchstens 48 Stunden alter PCR-Test oder Schnelltest von beglaubigter Stelle)

in geschlossenen Räumen Sport betreiben dürfen (3G-Regel: Geimpft, Genesen, Getestet).

Kinder bis zum Schuleintritt müssen nicht getestet werden. Schüler gelten von vorneherein als getestet: nach neuester Regelung der Landesregierung brauchen Schüler keine Schülerausweise vorzulegen, da nicht alle Schüler Schülerausweise besitzen. 

Der Zugang zu Sportveranstaltungen (Training, Spiele, Eventveranstaltungen) ist nur Personen aus den erlaubten Personengruppen gestattet.  Diese Regelung gilt sowohl für Sportler*innen und die Übungsleitungen, wie auch für Zuschauer (auch Eltern). Die Nachweise sind vor dem Zutritt zu kontrollieren. Personen außerhalb dieser Personengruppen ist der Eingang zu verwehren.

In allen Hallen besteht die Pflicht, eine medizinische Maske oder FFP2-Maske/bei Kindern bis 13 Jahren alternativ eine Alltagsmaske zu tragen (ausgenommen eigentliche Sportfläche).

Die Trainer/innen sind für die Einhaltung der Regeln verantwortlich (wie in der Vergangenheit auch schon). Wir bitten alle Vereinsmitglieder, Ihnen diese Arbeit nicht unnötig zu erschweren. Aber nur so ist die Aufrechterhaltung des Trainingsbetriebes in der momentanen Situation möglich.

Wir empfehlen allen, die noch nicht gegen Covid-19 vollständig geimpft sind, dies möglichst bald nachzuholen. Es dient nicht nur ihrer eigenen Gesundheit und Sicherheit!

Bitte beachtet, dass die bestätigten Schnelltestest z.Z. noch für die Getesteten kostenlos sind. Ab 11.10.2021 müssen sie aber voraussichtlich von den Getesteten selbst bezahlt werden.